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Zugang zur Therapie

Kaffetisch

Wenn Sie Interesse an einer Behandlung haben, melden Sie sich gerne telefonisch oder per email. Wir vereinbaren dann einen Gesprächstermin. In diesem geht es um ein erstes Kennenlernen und darum, zu prüfen, ob „die Chemie stimmt“ – eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass Sie sich anvertrauen und Ihre Themen gewinnbringend bearbeiten können.

Die erste Sitzung bietet auch den Rahmen, ihre Themen und Beschwerden in ersten Zügen zu erfassen. Gemeinsam werden wir besprechen, wie das weitere Vorgehen aussehen kann.

Bitte beachten Sie, dass die Kostenübernahme der Behandlung abhängig von Ihrem Versicherungsstatus variieren kann. Wichtige nähere Informationen dazu finden Sie im Folgenden.

Kostenübernahme

Privat Versicherte/Beihilfeberechtigte

Laptop und Tagebuch Topview

Gesetzlich Krankenversicherte

Selbstzahler

Psy-RENA

Bundeswehr

Bundespolizei

Da ich in privater Praxis arbeite, ist mir eine Behandlung gesetzlich Krankenversicherter nur über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich.

Unter bestimmten Umständen kann Ihre Gesetzliche Krankenversicherung die Therapie in einer Privatpraxis genehmigen und auch bezahlen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Sozialgesetzbuch 5 §13 Abs.3:

Wenn ein Patient unzumutbar lange auf eine psychotherapeutische Behandlung in einer kassenärztlich zugelassenen Praxis warten muss, hat er das Recht, die Leistung selbst in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen und die entstandenen Kosten von seiner Kasse rückerstatten zu lassen.

Voraussetzung ist, dass es eine Lücke in der Versorgung gibt. D.h. dass einerseits die Notwendigkeit für eine Psychotherapie besteht und der Behandlungsbedarf unaufschiebbar ist und, dass es Ihnen andererseits in zumutbarer Zeit und Entfernung nicht möglich ist, einen Psychotherapieplatz zu finden. Was als zumutbar gilt, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden und stets eine Einzelfallentscheidung.

Gern berate ich Sie dazu und unterstütze Sie bei der Antragstellung.

Natürlich ist es möglich, dass Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen. Diese richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP ).

Nach einer psychosomatischen Rehabilitation haben Sie die Möglichkeit, an den Nachsorgeprogrammen der Rentenversicherungsträger teilzunehmen. Diese werden einmal wöchentlich in Form von Gruppentherapien, sogenannter Psy-RENA – Gruppen durchgeführt. Noch während der Reha, meist unterstützt durch den Sozialdienst, kann geklärt werden, ob eine Teilnahme möglich ist. Auch die Kostenzusage für die Gruppenteilnahme wird bereits während der psychosomatischen Reha ausgestellt.  

 

Patienten die der Bundeswehr angehören, können laut einer getroffenen Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung und der Bundespsychotherapeutenkammer durch Psychotherapeuten in Privatpraxen behandelt werden.

Für Bundeswehrangehörige erfolgt die Überweisung zur Psychotherapie mit Genehmigung von fünf probatorischen Sitzungen durch den zuständigen Truppenarzt. Die Antragstellung erfolgt dann entweder an den Truppenarzt oder an das Sanitätsamt der Bundeswehr.

Bundespolizisten können seit einer Vereinbarung zwischen dem Bundesinnenministerium und der Bundespsychotherapeutenkammer in Privatpraxen behandelt werden. Die Abrechnung erfolgt über die Heilfürsorge der Bundespolizei.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen im Regelfall die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, jedoch gelten oft verschiedene Vertragsbedingungen. 

Daher ist es wichtig, dass Sie sich vor Therapiebeginn mit ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle in Verbindung setzen und sich über die Bedingungen und Formalitäten zu Antragstellung und Kostenübernahme der Therapie informieren. Abgerechnet werden die Kosten entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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